Dein Arbeitgeber für eine erfüllende Karriere!
Erfahrungsberichte unserer MitarbeiterInnen
Tarifliche Vergütung
Unsere MitarbeiterInnen werden nach den Richtlinien für Arbeitsverträge in Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) vergütet. Hinzu kommen Jahressonderzahlungen und Beihilfen.
Die aktuellen Faktenblätter geben einen Überblick zur Tarifstruktur in der Pflege und zeigen, wieviel man als PflegehelferIn, examinierte Pflegefachkraft oder PflegedienstleiterIn bei uns verdient.
Kirchliche Zusatzversorgung
Als MitarbeiterIn hast Du einen vertraglich zugesicherten Anspruch auf eine
betriebliche Altersversorgung. Bei uns ist dies die Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK). So erhältst Du später, neben der gesetzlichen Rente, noch eine Betriebsrente.
Beispielrechnung der monatlichen Betriebsrente* für Teilzeitbeschäftigte, Beginn der Rentenzahlung im 67. Lebensjahr, mitversichert sind das Risiko der Erwerbsminderung und eine Hinterbliebenenversorgung:
- Eintrittsalter 25 Jahre, Bruttoeinkommen 25.000 € = 485 €
- Eintrittsalter 35 Jahre, Bruttoeinkommen 40.000 € = 498 €
*In den Modellrechnungen wurde eine jährliche Verzinsung von 3,25 % in der Ansparphase und 5,25 % ab Zahlungsbeginn berücksichtigt. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Verzinsung von etwa 4 %. Überschüsse können die Betriebsrente noch erhöhen. Damit Du zuverlässig planen kannst, haben wir in den Modellrechnungen keine Überschüsse berücksichtigt.
Die monatliche Betriebsrente ist auf Basis der heute geltenden tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen ermittelt. Zukünftige Änderungen können die Höhe der Betriebsrente beeinflussen. Deine Betriebsrente wird ab Rentenbeginn jedes Jahr zum 1. Juli um 1 % erhöht.
Weitere Informationen unter: www.kzvk.de
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Die Gesundheit unserer MitarbeiterInnen ist uns wichtig, weshalb wir Mitglied bei Hansefit sind. Alle MitarbeiterInnen haben somit die Möglichkeit, bei einem Eigenanteil von 25,00 € monatlich, ein großes Netzwerk an Fitnesseinrichtungen zu besuchen und aktiv zu werden.
Dienstfahrrad
Du hast bei uns die Möglichkeit, in Form einer Leasingvereinbarung im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung, ein Fahrrad oder E-Bike zu leasen. Das Modell ermöglicht Dir, bequem und unkompliziert von den Vorteilen zu profitieren. Du kannst bis zu zwei E-Bikes oder Fahrräder leasen.
Weitere Informationen auf der Homepage unseres Partners: www.businessbike.de
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Familienfreundlichkeit wird bei uns großgeschrieben. Ob Du Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreust: Gemeinsam erarbeiten wir flexible Lösungen. Wir sind Mitglied bei „Frau und Betrieb e.V.“ und im ”Familienbündnis Osnabrück”. Zudem sind wir als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert. Wir verstehen es als unsere Aufgabe, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stetig zu verbessern.
Neu: Kooperation mit „Fit für den Start … und das Baby kann kommen“
Als Kooperationspartner von Fit für den Start … und das Baby kann kommen unterstützen wir werdende Eltern in unserem Team mit einem Gutschein für ein Familienvorbereitungstraining. Nach Vorlage der Schwangerschaftsbescheinigung erhalten Mitarbeitende diesen Gutschein, der praxisnahe Informationen rund um Geburt, Elterngeld, Elternzeit und Angebote für junge Familien vermittelt. Die Teilnahme ist kostenlos – wir übernehmen die Kosten.
Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.fit-fuer-den-start.de
Zuschuss im Krankheitsfall
Bei einer schweren Erkrankung lassen wir unsere MitarbeiterInnen nicht im Stich. Wo andere Arbeitgeber aufhören – zahlen wir weiter! Im Krankheitsfall bekommst Du von uns, ab der siebten Woche, einen Zuschuss zum Krankengeld. Die Höhe richtet sich nach Deiner Beschäftigungsdauer.
Geburtsbeihilfe
Bei der Geburt Deines Kindes erhältst Du auf Antrag eine Geburtsbeihilfe in Höhe von 358€. Dies gilt auch, wenn Du ein Kind angenommen hast, dass das 2. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Besondere Lebenslage
Wir arbeiten sehr eng mit Betreuungsstellen z.B. anonymen Soforthilfen zusammen. Falls Du Unterstützung in besonderen Lebenslagen benötigst, stehen unsere PartnerInnen Dir zur Verfügung. Wir lassen Dich nicht im Stich!
Moderner Arbeitsplatz
Wir legen Wert auf moderne und zukunftsfähige Arbeitsplätze. Unsere Arbeitsplätze setzen auf iPad-Dokumentation, höhenverstellbare Schreibtische, Laptops in der Verwaltung, Homeoffice-Optionen und elektronische Zeiterfassung. Diese Technologien fördern Effizienz, Ergonomie und Flexibilität für unserer MitarbeiterInnen.
Dienstbefreiung
Es gibt Anlässe, bei denen unsere MitarbeiterInnen unter Fortzahlung der Dienstbezüge von der Arbeit freigestellt werden können. Schau‘ Dir die Anlässe an:
- Umzug aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen an einen anderen Ort: 1 Arbeitstag
- Niederkunft der Ehefrau, der Lebenspartnerin oder der Lebensgefährtin: 1 Arbeitstag
- Tod des Ehepartners, des Lebenspartners, des Lebensgefährten, eines Kindes oder Elternteils: 2 Arbeitstage
- Kirchliche Eheschließung: 1 Arbeitstag
- Taufe, Erstkommunion, Firmung und entsprechende religiöse Feiern eines Kindes: 1 Arbeitstag
- Kirchliche Eheschließung eines Kindes: 1 Arbeitstag
- Schwere Erkrankung, insgesamt max. 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
- eines Angehörigen, der im selben Haushalt lebt: 1 Arbeitstag pro Kalenderjahr
- eines Kindes unter 14 Jahren: max. 4 Arbeitstage pro Kalenderjahr zusätzlich zu den 10 freien Tagen, die Dir für jedes Kind unter 12 Jahren von Deiner Krankenkasse zustehen
- einer Betreuungsperson eines Kindes unter 8 Jahren: max. 4 Arbeitstage pro Kalenderjahr
- Ärztliche Behandlung unter Vorlage einer ärztl. Bescheinigung über die Notwendigkeit der Behandlung während der Arbeitszeit
Jahressonderzahlung
Unsere MitarbeiterInnen in der Pflege erhalten eine zusätzliche Jahressonderzahlung. Diese ersetzt das früher gezahlte Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die Höhe richtet sich nach dem im Juli, August und September desselben Jahres gezahlten durchschnittlichen Einkommens und ist zudem abhängig von der individuellen Vergütungsgruppe.
Die Jahressonderzahlung wird zusammen mit dem Novembergehalt gezahlt.
Jubiläumszuwendungen
Nach einer Jubiläumsdienstzeit bzw. Beschäftigungszeit von 25, 40 und 50 Jahren erhältst Du anteilig nach Deinem Stellenumfang jeweils eine Jubiläumszuwendung:
25 Jahre Dienstjubiläum: 613,55 €
40 Jahre Dienstjubiläum: 1.022,58 €
50 Jahre Dienstjubiläum: 1.227,10 €
Zusätzlich veranstalten wir mit unseren Jubilaren regelmäßig eine Jubiläumsfeier.
Entgeltumwandlung
Pusche Deine Rente! Wir bieten Dir die Möglichkeit der Entgeltumwandlung. Dabei wird ein Teil Deines Gehalts für die betriebliche Altersvorsorge verwendet.
Das Besondere: Für diesen Beitrag fallen keine Steuern und Sozialabgaben an. Die Entgeltumwandlung ist möglich bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK).
Schwerbehindertenvertretung
Für die Belange der Menschen mit Behinderung setzt sich bei uns die Schwerbehindertenvertretung ein. Unterstützt wird diese durch die MAV.
Mehrurlaubstage
Gesetzlicher Mindesturlaub war gestern – unsere MitarbeiterInnen erhalten Mehrurlaubstage.
MitarbeiterInnen mit einer 5-Tage-Woche erhalten bei uns 30 Urlaubstage im Jahr.
MitarbeiterInnen mit einer 6-Tage-Woche erhalten 36 Urlaubstage.
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Vergünstigte Preise
Unsere MitarbeiterInnen profitieren von unterschiedlichen Vergünstigungen. Über eine Einkaufsplattform können Rahmenverträge für private Zwecke genutzt werden, die zu vergünstigten Preisen bei über 800 Marken führen. Weiterhin erhalten unsere MitarbeiterInnen Rabatte bei verschiedenen Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Freizeitparks...).
Vermögenswirksame Leistungen
Wir zahlen allen MitarbeiterInnen jeden Monat vermögenswirksame Leistungen. Bist Du vollzeitbeschäftigt, erhältst Du monatlich einen VL-Zuschuss in Höhe von 6,65 €.
Zusatzurlaub
MitarbeiterInnen, die in Schichten (Wechselschichtarbeit, Nachtarbeit oder Schichtarbeit) arbeiten, erhalten zu ihrem normalen Urlaub weitere Tage Zusatzurlaub.
MitarbeiterInnen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, können durch Arbeiten in Schichten oder Wechselschichten obendrauf noch einen weiteren Urlaubstag erhalten.
Zuwendung im Todesfall/Sterbegeld
Im Sterbefall eines Mitarbeitenden, erhält Dein Ehepartner oder Deine Kinder, Sterbegeld in Höhe der Dienstbezüge, für die restlichen Kalendertage des Sterbemonats sowie für zwei weitere volle Monate. Unter Umständen können auf Antrag auch andere Verwandte das Sterbegeld erhalten.